Diese Anzeige dient der visuellen Prüfung einer elektronischen Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG
und der Richtlinie 1999/93/EG. Wird die Signatur als gültig bestätigt sind Sie zum Vorsteuerabzug:
- gem. § 15 UStG (D)
- Z1/ Z2 der VO II Nr. 583/2003 BMF (A)
- Art. 12 Abs. 1 MwstGV (CH)
berechtigt. Die Signatur entspricht dann der EG-Richtlinie 2006/112 EG (6. EG- MwSt.-Richtlinie 77/388 EG) und wird somit im gesamten Wirtschaftsraum der EG anerkannt.
Bitte beachten Sie:
Unternehmer sind nach weiteren Vorschriften
- in Deutschland GdPDU/GOBS
- in Österreich Z2 der VO II Nr. 583/2003 BMF
- in der Schweiz Art. 10 ElDI-V. [641.201.1]
- Vorschriften für weitere Länder finden Sie hier...
zusätzlich verpflichtet ein Prüfprotokoll zu fertigen, die zugehörigen Zertifikate und Schlüssel zu extrahieren und zu speichern, und einen Zeitstempel nach § 2 Nr. 14 SigG einzuholen.
Das Prüfprotokoll wird durch signaturportal.de zusätzlich mit einer qualifizierten Signatur nach § 2 Nr. 3 SigG versehen, um die Prüfaussage verbindlich zu bestätigen.
Dieses sogenannte "qualifizierte Verifikationsprotokoll" muss zusammen mit der elektronischen Rechnung nach § 14 b UStG (D) 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
Ein Ausdruck genügt nicht!
Um ein gültiges Verifikationsprotokoll mit allen oben genannten Inhalten und Anforderungen zu erhalten oder um optional ein Rechnungsarchiv für die 10-jährige Speicherung zu buchen, melden Sie sich bitte kostenlos auf www.signaturportal.de an. Sie erhalten 3 ePorto als Testguthaben.
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